Heute geht es um die Abmahnung Großer Bruder.
Woran denkt ihr, wenn ihr MDMA hört? Mir fällt zuerst die Modedroge Ecstasy ein, die in den 90ern auch in Deutschland die Techno-Clubs eroberte und auf Veranstaltungen wie der Love Parade wie selbstverständlich konsumiert wurde. MDMA steht für die chemische Verbindung 3,4-Methylendioxy-N–methylamphetamin und wird seit den 80ern als Synonym für die Partydroge verwendet. (nur einer der Gründe, warum Techno doof war)
Wer in den letzten Tagen an MDMA denkt, hat gleichzeitig das Thema Abmahnung Großer Bruder im Sinn. Denn MDMA ist auch eine Modefirma, die 2014 in Bayern gegründet wurde und einen „24 Stunden City Lifestyle“ anbietet – und sie tritt als Abmahner wegen der Marke „Großer Bruder“ in Aktion.
Die Marke „Großer Bruder“ gehörte von 1999 bis 2009 der Condata Marktforschung GmbH aus Essen und war für die Klassen 33,3 und 30 eingetragen, genauer: für Parfümeriewaren, Konditorwaren, Spirituosen. 2009 wurde die Akte vernichtet, 2015 wurde „Großer Bruder“ von der MDMA – MerchanDise Market Association UG in den Klassen 25, 21, 22, detailliert für folgende Produkte eingetragen:
Klasse(n) Nizza 21:
Bierkrüge; Brotbretter; Becher; Gläser [Gefäße]; Tassen
Klasse(n) Nizza 22:
Verpackungsbeutel aus textilem Material; Verpackungshüllen aus textilem Material; Verpackungstaschen aus textilem Material
Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke; Bodysuits [Teddys, Bodys]; Boxershorts; Faschings-, Karnevalskostüme; Kopfbedeckungen; Krawatten; Mützen; Pullover; Schals; Trickokleidung; Shirts
Außerdem gibt es eine weitere, erst kürzlich vorgenommene Eintragung für die Marke „großer Bruder“, und zwar von die medienagenten – paulus und co. ohg aus 67098 Bad Dürkheim in der Klasse 33, Wein, Weingetränk.
Das bedeutet:
Niemand anderer als die eintragenden Firmen dürfen für die Zeit der Gültigkeit der Marke Waren aus den Nizzaklassen 21,25,22 und 33 herstellen. Ein Pulli oder Brotbrett, auf dem „großer Bruder“ steht (was ja im Fall von individualisierten Produkten durchaus vorkommen kann), könnte fälschlicherweise als Produkt des Markeninhabers interpretiert werden und dadurch die Marke verwässern. Darum muss(!) ein Markeninhaber gegen den „Missbrauch“ seiner Marke vorgehen, und das kann(!) er mittels einer Abmahnung tun. Jemanden einfach anzuschreiben, bringt allerdings keine Kohle, was besonders die in Abmahnungen involvierten Anwälte traurig stimmen dürfte.
Die Sache mit dem Markenrecht
Du weißt nicht so recht, was das alles bedeutet? Lass uns einen kleinen Exkurs zum Thema Markenrecht machen.