Heute geht es um die Abmahnung Großer Bruder.
Woran denkt ihr, wenn ihr MDMA hört? Mir fällt zuerst die Modedroge Ecstasy ein, die in den 90ern auch in Deutschland die Techno-Clubs eroberte und auf Veranstaltungen wie der Love Parade wie selbstverständlich konsumiert wurde. MDMA steht für die chemische Verbindung 3,4-Methylendioxy-N–methylamphetamin und wird seit den 80ern als Synonym für die Partydroge verwendet. (nur einer der Gründe, warum Techno doof war)
Wer in den letzten Tagen an MDMA denkt, hat gleichzeitig das Thema Abmahnung Großer Bruder im Sinn. Denn MDMA ist auch eine Modefirma, die 2014 in Bayern gegründet wurde und einen “24 Stunden City Lifestyle” anbietet – und sie tritt als Abmahner wegen der Marke “Großer Bruder” in Aktion.
Die Marke “Großer Bruder” gehörte von 1999 bis 2009 der Condata Marktforschung GmbH aus Essen und war für die Klassen 33,3 und 30 eingetragen, genauer: für Parfümeriewaren, Konditorwaren, Spirituosen. 2009 wurde die Akte vernichtet, 2015 wurde “Großer Bruder” von der MDMA – MerchanDise Market Association UG in den Klassen 25, 21, 22, detailliert für folgende Produkte eingetragen:
Klasse(n) Nizza 21:
Bierkrüge; Brotbretter; Becher; Gläser [Gefäße]; Tassen
Klasse(n) Nizza 22:
Verpackungsbeutel aus textilem Material; Verpackungshüllen aus textilem Material; Verpackungstaschen aus textilem Material
Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke; Bodysuits [Teddys, Bodys]; Boxershorts; Faschings-, Karnevalskostüme; Kopfbedeckungen; Krawatten; Mützen; Pullover; Schals; Trickokleidung; Shirts
Außerdem gibt es eine weitere, erst kürzlich vorgenommene Eintragung für die Marke “großer Bruder”, und zwar von die medienagenten – paulus und co. ohg aus 67098 Bad Dürkheim in der Klasse 33, Wein, Weingetränk.
Das bedeutet:
Niemand anderer als die eintragenden Firmen dürfen für die Zeit der Gültigkeit der Marke Waren aus den Nizzaklassen 21,25,22 und 33 herstellen. Ein Pulli oder Brotbrett, auf dem “großer Bruder” steht (was ja im Fall von individualisierten Produkten durchaus vorkommen kann), könnte fälschlicherweise als Produkt des Markeninhabers interpretiert werden und dadurch die Marke verwässern. Darum muss(!) ein Markeninhaber gegen den “Missbrauch” seiner Marke vorgehen, und das kann(!) er mittels einer Abmahnung tun. Jemanden einfach anzuschreiben, bringt allerdings keine Kohle, was besonders die in Abmahnungen involvierten Anwälte traurig stimmen dürfte.
Die Sache mit dem Markenrecht
Du weißt nicht so recht, was das alles bedeutet? Lass uns einen kleinen Exkurs zum Thema Markenrecht machen.
Eine Marke kann nicht nur ein Begriff wie “Käthe Kruse” oder ein Logo wie bei “Coca Cola” sein, sondern auch eine Farbe wie bei der Telekom oder eine Melodie. Bei uns eher kleinen Handwerkern geht es jedoch meist um Produktbezeichnungen, Individualisierungen oder den Namen unseres Unternehmens, die wir entweder schützen wollen, oder mit denen wir die Markenrechte anderer nicht verletzen wollen.
Abmahnungen rund um die Pfote
Ein extremes Negativbeispiel verursachte die Outdoormarke Jack Wolfskin 2009, die sich ihre schon länger als Bildmarke eingetragene Pfote in vielen weiteren Kategorien (Nizza-Klassen) hat schützen lassen, und danach eine Vielzahl vor allem kleiner Hersteller von dawanda abmahnte, weil diese Pfoten auf verschiedenen Produkten hatten. Bei einer Abmahnung geht es nicht darum, “Dudu” zu machen, sondern es geht immer um Geld (vor allem auch Anwaltskosten). Wolfskin hatte einen riesigen Shitstorm zu verschmerzen und zog viele der Abmahnungen gegen die kleinen Händler zurück. Damit war der Pfoten-Abmahnwahnsinn noch nicht zu Ende, aber das ist eine andere Geschichte.
Das Recht an einer Marke hat man übrigens erst, wenn man sie auch eintragen lässt. So hat die Zeitung “taz” die Pfote als Logo schon verwendet, als es Jack Wolfskin noch nicht einmal gab, und dennoch musste sie im folgenden Streit darauf verzichten, das sie sich die Rechte nicht hat verbriefen lassen. Ich nenne meine Puppen seit 2007 “Immertreu”, und habe relativ zügig die Marke dafür eingetragen. Sonst hätte es passieren können, dass jemand anderer, der auch Puppen herstellt, sich die Marke schützen lässt und mir die Verwendung des Namens untersagt, auch wenn ich ihn schon viel länger benutzt habe.
Das bringt uns zu zwei Fragen, und zwar: Wie schütze ich meine Rechte?, und: Wie vermeide ich es, die Rechte anderer zu verletzen?
Eine Marke ist der Name eines Produktes, ob es nun um eine Fitnesscenter-Kette oder Schokolade geht. Jede, auch kleine Firma (oder ein Einzelunternehmer) kann eine Marke eintragen. Eine Marke kann jedoch nur in einem Bereich geschützt werden, in dem man auch tätig ist. Ich könnte also keine Rosensorte “Immertreu” nennen, weil ich keine Rosen züchte (die Idee ist aber nett). Die Bereiche werden in sogenannte “Nizza-Klassen” unterteilt, hier gibt es eine Übersicht beim Deutschen Patent- und MarkenAmt: Die Nizza-Klassen.
Die Marke dient dazu, ein Produkt oder eine Dienstleistung “auf einen Blick” mit dem Markeninhaber zu identifizieren. Ähnliche Produkte dürfen also nicht den gleichen Namen tragen, und Wolfskin konnte nur im großen Stil abmahnen, weil er seinen Markenschutz immens erweitert hat. Hat er also seine Pfote für Schmuck schützen lassen, und stellt dann innerhalb einer gewissen Zeit keinen Schmuck her, dann erlischt der Markenschutz. Das nutzt den Abgemahnten jedoch nicht viel.
Warum sollte man eine Marke anmelden?
- Wenn man eine Domain für seinen Produktnamen (oder die Firmenbezeichnung) reserviert, jedoch den Begriff nicht als Marke schützt, könnte jemand die Marke schützen lassen und einem später die Nutzung der Domain untersagen.
- Es kann nicht zu Verwechslungen kommen, weil jemand seine Produkte ähnlich nennt und damit vielleicht von der eigenen Qualität profitiert, und die Marke verwässert.
- Man schafft Identität und baut Vertrauen beim Kunden auf.
Wie also schützt man eine Marke?
Man recherchiert erst einmal nach der Verwendung, um keine älteren Rechte zu verletzen. Geschützt werden können nur Begriffe, die keinen beschreibenden Charakter haben, also nicht “Apfel” für ein Obst. Man liest zwar häufig, dass man einen Anwalt zu Rate ziehen soll, aber es geht auch ohne ganz gut, wenn man gründlich recherchiert. Dann kann man die Eintragung beim DPMA zum Beispiel ONLINE vornehmen lassen. Bei Eintragung in bis zu 3 Klassen kostet das 290 Euro. Das DPMA prüft nichts, sondern trägt alles ein. Es gibt eine Widerspruchsfrist, innerhalb der eine andere Person sich gegen die Eintragung verwehren kann. Ist die Marke eingetragen, gilt der Schutz für 10 Jahre, und muss dann erneuert werden.
Darüber hinaus können auch eine Bildmarke, eine Wort-Bildmarke und Geschmacksmuster beim DPMA eingetragen werden.
Wie verhindert man eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung?
In Fall der Abmahnung großer Bruder ging es um Textilien, die über eBay verkauft wurden und mit “Großer Bruder” bedruckt waren. Bei dawanda wurden ähnliche Produkte von kleinen Kunsthandwerkern von der Plattform gelöscht, um die Hersteller zu schützen.
Es bleibt wirklich nur, vor der Verwendung von Begriffen online zu recherchieren. Das geht über die Einsteiger-Recherche beim DPMA ganz gut.
Ist ein Begriff bereits geschützt, kommt es darauf an, in welcher Klasse das erfolgt ist. Eine Abmahnung Großer Bruder kann Dich nicht treffen, wenn Du gleichnamige Armbänder herstellst.
Der Begriff “Kleine Schwester” ist ebenfalls durch MDMA geschützt, und zwar in den Klassen 25, 21, 22.
Kleine Schwester ist aber auch in Klasse(n) Nizza 29 geschützt, also für “Milch und Milchprodukte, nämlich Butter, Käse, Käsezubereitungen, Quark, Joghurt, Kefir, Sahne, Milchmischgetränke mit überwiegendem Milchanteil und nichtalkoholischen Bestandteilen, Milchpulver für Nahrungszwecke”, und in Klasse(n) Nizza 41 für Dienste von Unterhaltungskünstlern; Komponieren von Musik; Musikdarbietungen.
Es lohnt sich nicht, für jeden geplotteten Begriff auf einem Kindershirt eine Marke einzutragen, aber nachschauen sollte man immer, um sich Ärger zu ersparen. Auch wenn viele Abmahnungen unberechtigt sind, verursachen sie erst einmal Stress und Kosten.
Hast Du nicht Tipps oder besonders absurde Eintragungen? Gerne ergänze ich diese hier, hinterlasse doch einen Kommentar!
Ich erinnere mich z.b. an eine Dame, die eine Tasche auf einem Rock als Geschmacksmuster schützen lassen wollte, oder so ähnlich. 🙂
Bildnachweis: fotolia, Datei: #104323038 | Urheber: mapoli-photo
Ich lasse Dir herzliche Grüsse hier
Leider gelingt es mir nicht mehr oft die Kommentare auch abzuschicken …. schade.
Elisabeth
ich habe auch eine Abmahnung “Großer Bruder” bekommen. Mein design mit diesen Wörtern hatte ich 2013 in meinem Spreadshirt-Shop veröffentlicht. Damals war es noch nicht geschützt. Und wie das so ist, aus den Augen aus dem Sinn … und zack, hatte mich die Firma MDMA am Schlafittchen. Ich würde mich gerne wehren, aber aus finanziellen Gründen habe ich die kostengünstigere Variante gewählt und eine Unterlassungserklärung unterschrieben und gezahlt. Nicht soviel wie sie wollten und deshalb möchten sie den Rest jetzt einklagen … was aber noch nicht passiert ist und ich glaube auch nicht, dass es passieren wird.
Aber es ist schon übel, dass diese Firma mit solchen Wortmarken Geld verdient. Neu beim dpma angemeldet: kleine Schwester, Bruder, Schwester, Schulkind !!! Wo soll das hinführen? Alle schönen Kindermotive werden vom Markt verschwinden oder man kauft eine teure Lizenz bei der MDMA.
Das stinkt alles zum Himmel, aber einen Nachweis der Böswilligkeit ist schwer zu erbringen.
Eine Verwässerung der Marke st nur zu befürchten, wenn der Verkehr darin überhaupt auch nur ansatzweise eine Marke vermuten kann. Der Verkehr das sind Du und ich, die adequat aufmerksamen, durchschnittlich gebildeten Personen, die Waren mit “Kleiner Bruder” wahrnehmen. Es ist abwegig anzunehmen, dass der Verkehr bei einem Kindershirt mit dem Aufdruck “Kleiner Bruder” an eine Marke denkt. Gerichte haben mehrfach in vergleichbaren Fällen festgestellt, dass in solchen Fällen von keinem markengemäßen Gebrauch ausgegangen werden kann und damit das Markenrecht auch nicht berührt wird, also eine Marke auch nicht verwässert werden kann.
Siehe Babystrampler-Urteil zur Marke in Klasse 25 “Mit Liebe gemacht” Hamburg.
oder auch das Urteil zur Marke “Held der Arneit”.
Bitte gründlich recherchieren bevor man einen Artikel schreibt. Die Unsitte klar und eineindeutige Dekorationen mit humorvollen Texten auf Textilien abzumahnen, muss mit Widerstand begegnet werden, denn es geht dabei auch um die Wahlfreiheit des Kunden.
…Geschützt werden können nur Begriffe, die keinen beschreibenden Charakter haben, also nicht „Apfel“ für ein Obst. Man liest zwar häufig, dass man einen Anwalt zu Rate ziehen soll, aber es geht auch ohne ganz gut…
Zitat aus Ihrem Text oben. Wie kann es dann sein, dass großer Bruder in der Nizzaklasse 25 eingetragen wird? Das ist doch genau das, ein beschreibender Charakter / Zustand, das hat mit einer Marke nichts zu tun. Sowas gibt es nur in Deutschland und das ganze Abmahngedöns ist auch typisch deutsch. Ich frag mich, wie diese Anwälte, die auf Kosten anderer sich bereichern Nachts überhaupt noch ruhig schlafen können.
Das frage ich mich auch manchmal.
Man kann alles eintragen, aber “Apfel” für ein Obst oder “Puppe” für eine Puppe würde ja allen anderen Personen verwehren, die gängige Bezeichnung weiter zu verwenden. Das meinte ich mit beschreibend. Ich kann aber eine Likörsorte “Puppe” nennen oder eine Autoreifenmarke “Apfel”, auch wenn es wenig sinnvoll wäre.
Hallo, Silke,
ich verstehe den Einwand, und dieser link beschreibt die Besonderheiten bei Aufdrucken auf Oberteilen ganz gut:
http://medienrecht-blog.com/2011/06/27/marke-held-der-arbeit-t-shirt/
Nur ohne Anwalt hat man es schwer, sich zu wehren.
“Das DPMA prüft nichts, sondern trägt alles ein.”
Das ist leider nicht so. Ich wollte meine Marke Graffiti4kids eintragen lassen.
Die Anmeldung wurde zurückgewiesen mit der Begründung:
“Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”
Zu meinem Trost kann sich auch niemand anderes die Marke eintragen lassen.
Ganz ehrlich… finde es eine Schweinerei, dass sowas überhaupt gemacht werden darf! Man stelle sich folgende Situation vor: Ich hab nen Plotter, mache meiner besten Freundin Shirts zur Geburt ihres Sohnes zb mit nem Aufdruck „große Schwester“ & „Mama / Papa von …“
WOW ganz normale deutsche Wörter aus dem Alltagsleben … und GANZ OHNE BÖSE HINTERGEDANKEN, ich verkaufe es auch nicht und verschenke es einfach meiner besten Freundin, als Geschenk weil ich sie liebe.
Und ich darf es nicht?! Glaub es geht los… echt! Wo sind wir nur gelandet 🙁 … trauriges Deutschland! … traurige Welt!