Endlich bei amazon handmade – und warum ich meinen eigenen Shop geschlossen habe

Endlich bei amazon handmade – und warum ich meinen eigenen Shop geschlossen habe

Nicht dass mich jemand falsch versteht, ich glaube nicht, dass Amazon der Weisheit letzter Schluß oder der heilige Gral ist, aber nachdem ich Immertreu schon vor Wochen dort angemeldet habe, wurde es nun wirklich Zeit, den Shop zu füllen. Yay!

Zunächst habe ich mir vorgenommen, nur fertige Sachen dort einzustellen und die Wunschanfertigungen bei dawanda zu belassen, aber ich weiß noch nicht, wie es weiter geht. Für alle die sich wundern, warum sie von immertreu-puppen.de jetzt zu dawanda umgeleitet werden – ich habe den eigenen Shop vorerst geschlossen.

Ich war eigentlich ganz zufrieden mit dem Shop auf Basis von Woocommerce, vor allem im Vergleich zu 1&1, wo Immertreu lange war. Aber wie vielleicht manche von euch wissen, ist das Schreiben momentan mein Hauptjob, und auch wenn Immertreu ein Familienunternehmen ist und alle Hände mitarbeiten, für die technischen Sachen wie Blogpflege, Shoppflege usw. bin ich zuständig. Da macht der eigene Shop definitiv etwas mehr Arbeit, vor allem was Rechtstexte, Aktualisierungen, Verschlüsselung usw. betrifft. Der Vorteil: Er kostet nichts, nur die Gebühr für die Domain fällt an. Doch es ist alles  nicht zu schaffen, vor allem jetzt, wo die Gartensaison wieder begonnen hat.

Die Verkaufsplattformen haben ihre Vorteile: Read more

Die neuen Dawanda Gebühren sind da. Und nun?

Die neuen Dawanda Gebühren sind da. Und nun?

Edit: Dawanda hat ja nun leider geschlossen.

Das neue Arbeitsjahr hat begonnen und damit auch die Frage, wie es mit der einen oder anderen Sache weitergehen soll. Es gehört für mich generell zum Abschluss eines Jahres, Bilanz zu ziehen, und so das neue Jahr zu planen. Wovon möchte ich mich trennen? Welche Aspekte will ich stärken? Die Nachricht über die Änderung der Dawanda Gebühren hat mich gezwungen, mir über die Zukunft mit dieser Plattform Gedanken zu machen.

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Abmahnung Großer Bruder und das Markenrecht

Abmahnung Großer Bruder und das Markenrecht

abmahnung

Heute geht es um die Abmahnung Großer Bruder.

Woran denkt ihr, wenn ihr MDMA hört? Mir fällt zuerst die Modedroge Ecstasy ein, die in den 90ern auch in Deutschland die Techno-Clubs eroberte und auf Veranstaltungen wie der Love Parade wie selbstverständlich konsumiert wurde. MDMA steht für die chemische Verbindung 3,4-Methylendioxy-Nmethylamphetamin und wird seit den 80ern als Synonym für die Partydroge verwendet. (nur einer der Gründe, warum Techno doof war)

Wer in den letzten Tagen an MDMA denkt, hat gleichzeitig das Thema Abmahnung Großer Bruder im Sinn. Denn MDMA ist auch eine Modefirma, die 2014 in Bayern gegründet wurde und einen „24 Stunden City Lifestyle“ anbietet – und sie tritt als Abmahner wegen der Marke „Großer Bruder“ in Aktion.

Die Marke „Großer Bruder“ gehörte von 1999 bis 2009 der Condata Marktforschung GmbH aus  Essen und war für die Klassen 33,3 und 30 eingetragen, genauer: für Parfümeriewaren, Konditorwaren, Spirituosen. 2009 wurde die Akte vernichtet, 2015 wurde „Großer Bruder“ von der MDMA – MerchanDise Market Association UG in den Klassen 25, 21, 22, detailliert für folgende Produkte eingetragen:

Klasse(n) Nizza 21:
Bierkrüge; Brotbretter; Becher; Gläser [Gefäße]; Tassen
Klasse(n) Nizza 22:
Verpackungsbeutel aus textilem Material; Verpackungshüllen aus textilem Material; Verpackungstaschen aus textilem Material
Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke; Bodysuits [Teddys, Bodys]; Boxershorts; Faschings-, Karnevalskostüme; Kopfbedeckungen; Krawatten; Mützen; Pullover; Schals; Trickokleidung; Shirts

Außerdem gibt es eine weitere, erst kürzlich vorgenommene Eintragung für die Marke „großer Bruder“, und zwar von die medienagenten – paulus und co. ohg  aus 67098 Bad Dürkheim in der Klasse 33, Wein, Weingetränk.

Das bedeutet:

Niemand anderer als die eintragenden Firmen dürfen für die Zeit der Gültigkeit der Marke Waren aus den Nizzaklassen 21,25,22 und 33 herstellen. Ein Pulli oder Brotbrett, auf dem „großer Bruder“ steht (was ja im Fall von individualisierten Produkten durchaus vorkommen kann), könnte fälschlicherweise als Produkt des Markeninhabers interpretiert werden und dadurch die Marke verwässern. Darum muss(!) ein Markeninhaber gegen den „Missbrauch“ seiner Marke vorgehen, und das kann(!) er mittels einer Abmahnung tun. Jemanden einfach anzuschreiben, bringt allerdings keine Kohle, was besonders die in Abmahnungen involvierten Anwälte traurig stimmen dürfte.

Die Sache mit dem Markenrecht

Abmahnung großer Bruder

Du weißt nicht so recht, was das alles bedeutet? Lass uns einen kleinen Exkurs zum Thema Markenrecht machen.

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